| Zusätzliche Dienste |
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Schulungen in häuslicher Pflege
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Ratlosigkeit, Unsicherheit
und die Frage: Mache ich alles richtig? - beschäftigt insbesondere
Familienangehörige oder Personen die sich zur Aufgabe gemacht haben, die
Pflege eines Angehörigen oder nahestehenden Menschen zu Hause zu
übernehmen. Um diesen Personen den notwendigen Umgang mit dem
Pflegebedürftigen zu geben, kommt auf Wunsch eine dafür spezielle
Pflegefachkraft nach Hause. Vor Ort werden rückenschonende Transfer in und
aus dem Bett gezeigt, waschen und Wäschewechsel im Bett, anlegen von
Inkontinenzeinlagen geschult; ebenso Fragen bezüglich Ernährung,
Hilfsmittel usw. werden beantwortet. Die Kosten der Schulung werden auf
Antrag bei der zuständigen Pflegekasse für max. 2 Stunden übernommen.
Voraussetzung ist eine Einstufung in eine Pflegestufe.
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Hausnotruf
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Sie möchten so lange wie
möglich in Ihrer vertrauten Umgebung weiterleben, weil Sie Ihre
Selbstständigkeit und Unabhängigkeit lieben. Mit dem Hausnotrufsystem
können Sie beruhigt und sicher zu Hause leben. Im Notfall können Sie auf
Knopfdruck schnelle und zuverlässige Hilfe rufen. Rund um die Uhr 365 Tage
im Jahr.
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Demenzgruppe
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Einmal pro Woche
werden die Demenzerkrankten von einer Schwester der Sozialstation zusammen
mit ehrenamtlichen Helfern betreut.
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Wir beginnen mit einer
gemütlichen Kaffeerunde. Anschließend können sich die Gäste, wenn
sie es wollen, an verschiedenen Angeboten beteiligen.
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Spazieren gehen, singen
oder Ratespiele sind sehr beliebt. Auch wer nur dabei sitzt und die
anderen beobachtet, profitiert von dieser Runde.
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Jeder wird entsprechend
seiner Fähigkeiten in die Gruppe mit einbezogen. Das Wichtigste ist,
dass sich alle Gäste in dieser Runde wohlfühlen.
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Wann
--> jeden Mittwoch von 14 bis 17. Uhr
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Wo
--> Haus St. Paul, Karlstraße 7, bad Saulgau
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Wie Kommt man hin?
--> Auf Wunsch steht ein kostenpflichtiger Fahrdienst zur Verfügung
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Was kostet
das? -->
Kosten pro Nachmittag 14 €, Beim Erhalt von Betreuungsleistungen
(erheblicher Bedarf an Beaufsichtigung auch ohne Pflegestufe) können Sie
diese Leistungen mit der Pflegekasse § 45 abrechnen.
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Verhinderungspflege
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Wenn
Ihre Pflegeperson im Urlaub ist oder verhindert, übernehmen wir für diese
Zeit die Pflege. Damit sie auch in dieser Zeit in Ihrer gewohnten Umgebung
bleiben können kommen wir zu Ihnen nach Hause. Auf Verhinderungspflege
haben sie neben der Kurzzeitpflege ebenfalls einen gesetzlichen Anspruch.
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen Ihr individuelles Wunschpaket für Ihre
Versorgung.
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