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Beratung und Service
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Beratungsbesuche (nach
37 Abs 3 SGB XI):
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Für Versicherte, die Geldleistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, ist durch die
Kassen ein regelmässiger Pflege-.und Beratungsbesuch vorgeschrieben.
Ist der Besuch erfolgt, wird der Pflegekasse eine Bestätigung des
Beratungsbesuchs zugeschickt. Bei dem Besuch einer Pflegefachkraft
wird in einem Gespräch die Situation des Pflegebedürftigen
eingeschätzt. Dabei werden von den Fachkräften verschiedene
Möglichkeiten zur Entlastung der häuslichen Situation aufgezeigt und
empfohlen. Angehörige werden dabei begleitet und unterstützt. Nach
unserem ersten Beratungsbesuch müssen Sie sich nicht mehr weiter um
die regelmässigen Termine kümmern. Wir setzen uns automatisch mit
Ihnen rechtzeitig in Verbindung.
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Beratungsstelle für Senioren:
Marga
Blumer
Tel. 0 75 81 / 50 95 750
Öffnungszeiten:
Dienstag und Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Karlstrasse 7
email: info@beratungsstelle-bad-saulgau.de
- Die Beratungsstelle für Senioren,
Pflegebedürftige und deren Angehörigen ist eine Einrichtung der kath.
Pfarrgemeinde St. Johannes Baptist und der Vinzenz von Paul gGmbH. Bei einer
kostenlosen und neutralen Beratung erfahren sie mehr über
Pflegebedürftigkeit im Alter, Hilfen in besonderen Lebenslagen,
Finanzierung von Hilfen in der häuslichen Umgebung, Entlastung für
pflegende Angehörige, Möglichkeit ehrenamtl. Engagements, Kontakt - u.
Begegnungsmöglichkeiten für ältere Menschen.
- Beratung auf Wunsch auch zu Hause
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Pflegekosten:
- Unsere Pflegedienstleitung kommt gerne
unverbindlich zu Ihnen um Sie über Pflege im häuslichen Umfeld zu beraten.
Sie gibt Ihnen wichtige Informationen zur Pflegeversicherung und zu den
Kosten, wenn Pflegeleistungen erforderlich werden.
- Sie steht Ihnen auch bei Fragen zur Verfügung
, wenn es um Heimaufnahme Kurzzeitpflege oder ambulante Versorgung geht.
Wenn Sie oder ein Angehöriger aus dem Krankenhaus entlassen werden, und
weiter medizinisch versorgt werden muss.
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Service:
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Frderverein:
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Mitglieder in unserem Förderverein
erhalten einen Preisnachlass.
Seit Einführung der Pflegeversicherung
1995 sind die Leistungen der Grundpflege durch Verträge zwischen dem
Caritasverband und den Kassen auf Landesebene preislich festgelegt.
Leider dürfen wir diese Leistungen nicht rabattieren.
Doch die Leistungen, die über den Anteil der Pflegeversicherung hinaus
vom Pflegebedürftigen selbst bezahlt werden müssen, werden mit einem
Preisnachlass von 10 % versehen.
Den gleichen Preisnachlass erhalten Mitglieder, bei denen die
Pflegekasse keine Kosten übernimmt, oder bei Mehrkosten, die die
Pflegekasse nicht übernimmt.
Die Mitgliedschaft beläuft sich auf 16 € pro Jahr.
Beitrittserklrung
zum Ausdrucken (PDF)
Beitrittserklärungen liegen bei den
Ärzten, Apotheken und in den Kirchen aus oder können über uns angefordert
werden. Die Mitgliedschaft betrifft dabei alle im Haushalt lebenden
Personen.
- Werden Sie Mitglied, es lohnt
sich -
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