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Unser Kirchenführer ist im örtlichen Buchhandel und im Pfarrbüro käuflich zu erwerben!

Familienpflege » Anspruch/Finanzierung » Seitenübersicht

 

 

Wer kann die Hilfe der Familienpflege in Anspruch nehmen - wer trägt die Kosten ? 

 

Ihre Familie braucht Hilfe auf Grund:

  • einer Erkrankung der Mutter oder des Vaters bei stationärer oder ambulanter Behandlung
  • Sie führen eine Rehabilitationsmaßnahme durch, bzw. eine Mutterkur
  • Ihre Schwangerschaft entwickelt sich zu einer Risikoschwangerschaft und nach der Entbindung Ihres Kindes
  • in bestimmten Fällen von Frühgeburten bzw. bei Mehrlingsgeburten
  • Sie müssen ein erkranktes Kind in die Klinik begleiten und haben noch weitere Kinder zu Hause.
Familien können in einem dieser Fälle, mit Kindern unter 12 bzw. 14. Jahren oder einem behinderten Kind, unsere qualifizierte Hilfe erhalten. Für diese Unterstützung gibt es in den meisten Fällen einen gesetzlichen Anspruch gegenüber den Krankenkassen oder anderen Leistungsträgern. 
 

Die Kosten von Familienpflegeeinsätzen werden je nach Auftrag von unterschiedlichen Kostenträgern übernommen:

  • Sozialversicherungsträger (insbesondere Kranken - und Rentenversicherung)
  • öffentliche Jugendhilfeträger
  • Sozialhilfeträger
  • abhängig vom Kostenträger, Einsatzgrund und Einkommensverhältnissen ist teilweise ein Eigenbetrag (Zuzahlung) bis 10 € pro Tag zu leisten

Selbstverständlich beraten und unterstützen wir Sie bei der Abklärung der erforderlichen Hilfen.


Seitenanfang Zuletzt geändert: 30.08.06