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Wer kann die Hilfe der Familienpflege in Anspruch nehmen -
wer trägt die Kosten ?
Ihre Familie braucht Hilfe auf Grund:
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einer Erkrankung der Mutter oder des Vaters bei stationärer oder ambulanter
Behandlung
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Sie führen eine Rehabilitationsmaßnahme durch, bzw. eine Mutterkur
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Ihre Schwangerschaft entwickelt sich zu einer Risikoschwangerschaft und nach
der Entbindung Ihres Kindes
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in bestimmten Fällen von Frühgeburten bzw. bei Mehrlingsgeburten
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Sie müssen ein erkranktes Kind in die Klinik begleiten und haben noch weitere
Kinder zu Hause.
Familien können in einem dieser Fälle, mit Kindern unter 12 bzw. 14. Jahren
oder einem behinderten Kind, unsere qualifizierte Hilfe erhalten. Für diese
Unterstützung gibt es in den meisten Fällen einen gesetzlichen Anspruch gegenüber den
Krankenkassen oder anderen Leistungsträgern.
Die Kosten von Familienpflegeeinsätzen werden je nach Auftrag von
unterschiedlichen Kostenträgern übernommen:
Sozialversicherungsträger (insbesondere Kranken - und Rentenversicherung)
öffentliche Jugendhilfeträger
Sozialhilfeträger
abhängig vom Kostenträger, Einsatzgrund und Einkommensverhältnissen ist
teilweise ein Eigenbetrag (Zuzahlung) bis 10 € pro Tag zu leisten
Selbstverständlich beraten und unterstützen wir Sie bei der Abklärung der
erforderlichen Hilfen.
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